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Vizerektorat Lehre

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Gleichwertigkeitsbescheinigung

Gleichwertigkeit zwischen Lizentiat/ Diplom und Master

Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) hat die Gleichwertigkeit zwischen den alten universitären Erstabschlüssen (Lizentiat / Diplom) und den neuen Mastertiteln bestätigt. Lizentiate und Diplome sind einem Masterabschluss gleichwertig. Inhaber/-innen eines Lizentiats oder Diploms sind berechtigt, anstelle des bisherigen Titels den Mastertitel zu führen. Der Lizenziats- bzw. Diplomtitel und der Mastertitel dürfen jedoch nur alternativ, nicht kumulativ geführt werden. Die Verwendung beider Titel im selben Dokument ist nicht gestattet. Inhaber/-innen des Lizenziats oder Diploms dürfen den Mastertitel auch ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung führen. Die nähere Bezeichnung der Studienrichtung im Titel ist nicht zulässig, da der Inhalt der alten Ausbildung oftmals nicht mit denen der neuen Masterstudiengänge übereinstimmt.

  • Inhaber/-innen des Titels „Bernischer Fürsprecher“ können ab sofort den Titel "Master of Law (M Law)" führen.
  • Titelführung nur als „Master of Theology (M Th) / of Law (M Law) / of Arts (M A) / of Science (M Sc)“ möglich.

Ausnahmen

  • Inhaber/-innen des „Eidgenössischen Turn- und Sportlehrerdiploms II“ wenden sich bitte an die Eidgenössische Sportkommission. Unter www.sportstudien.ch finden Sie weitere Informationen und können eine Äquivalenzbescheinigung anfordern.
  • Inhaber/-innen von anderen Lehrerdiplomen wenden sich bitte für eine nachträgliche gesamtschweizerische Anerkennung an das Generalsekretariat der EDK. Unter http://www.edk.ch/dyn/12932.php finden Sie weitere Informationen.

Gleichwertigkeitsbescheinigung

Sie haben die Möglichkeit im nachfolgenden Link, eine offizielle Gleichwertigkeitsbescheinigung von der Universität Bern herunterzuladen. Diese Bescheinigung ist kein Masterdiplom, sondern bestätigt lediglich die Gleichwertigkeit beider Titel. Sie beinhaltet die Bescheinigung der Gleichwertigkeit in deutscher Sprache und in englischer Sprache. Um das Dokument korrekt darstellen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader.

Gleichwertigkeitsbescheinigung.pdf (pdf, 1.2 MB)

Nachdem Sie Ihre Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgedruckt haben, schicken Sie diese zur Unterschrift bitte an folgende Adresse:

Universität Bern
Vizerektorat Lehre
Sekretariat
Hochschulstrasse 4
3012 Bern

Bei Fragen wenden Sie sich an: Sekretariat Vizerektorat Lehre

Weiterführende Links: CRUS

Universität Bern | Vizerektorat Lehre | Hochschulstrasse 4 | CH-3012 Bern | Tel +41 (0)31 631 34 11 | Fax +41 (0)31 631 83 36
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